Auf die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu verzichten kann oft teuer werden.
Lassen Sie sich in unserer Kanzlei beraten, inwiefern sich die Hilfe eines Anwalts für Sie lohnen würde.
Für die Abrechnung der anwaltlichen Leistungen bieten wir verschiedene Varianten. In einem ersten Gespräch vereinbaren wir, welche Variante am besten zu Ihnen und Ihrem Anliegen passt.
In den meisten Fällen richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In diesem sind die Gebühren für anwaltliche Tätigkeiten festgelegt, welche sich nach dem sogenannten Gegenstandswert oder Streitwert und der Tätigkeit des Anwalts richten. Insbesondere bei Unternehmensmandaten kann aber auch die Abrechnung auf Stundenbasis geeigneter sein. Wir informieren Sie gern über die bestehenden Möglichkeiten.