Christoph Weber wurde zur Rechtsanwaltschaft in München im Jahr 1980 zugelassen und ist in Deutschland an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, allen Arbeits-und Landesarbeitsgerichten, dem Bundesarbeitsgericht, allen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten einschliesslich dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht, den Finanzgerichten sowie dem Bundesfinanzhof vertretungsberechtigt.
Christoph Weber ist seit über 35 Jahren Rechtsanwalt in seiner eigenen Kanzlei. Bevor er sich als Rechtsanwalt selbstständig machte, war er Stipendiat und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht
in München (Heute Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb).
Er studierte Jura an der Ludwig - Maximilians - Universität München, wo er auch sein erstes Staatsexamen ablegte, und absolvierte einen Teil seines Studiums an der London School of Economics
in European Law. Sein juristisches Referendariat absolvierte er in München und San Francisco mit Abschluss des zweiten Staatsexamens.